Viviana Rascher Stadelbergstraße 7 81547 München Telefon 089 6909976 www.vivianarascher.de |
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AktuellesDie gesetzliche Schweigepflicht im psychologischen Bereich gilt für Personen mit Therapiezulassung, das sind: Psychologische Psychotherapeuten: Diese haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium und eine abgeschlossene, psychotherapeutische Zusatzausbildung. Psychologen mit Therapiezulassung: Diese haben ein abgeschlossenes Psychologiestudium mit Schwerpunkt in Klinischer Psychologie und sie legen eine Zusatzprüfung für die Ausübung der Psychotherapie ab. Psychotherapeutische Heilpraktiker: Diese haben ihre psychotherapeutische Ausbildung an einem Heilpraktikerinstitut abgeschlossen. Ärzte, die auch psychotherapeutisch tätug sind. Allen diesen Berufsgruppen ist gemeinsam, dass sie schon während der Ausbildung auf die Schweigepflicht eingeschworen werden. Sobald sie therapieren wollen, müssen sie einen Antrag beim Gesundheitsamt stellen. Wird dem Antrag auf Therapiezulassung von Amts wegen stattgegeben, ist damit die gesetzliche Schweigepflicht verankert. Das gilt auch, wenn in diesen Praxen Coachings und Beratungsgespräche zu Partnerschaftsfragen oder Mobbing durchgeführt werden. copyright Viviana Rascher |
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